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BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig; Verwerfung der Anhörungsrüge
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- BGH, 19.10.2022 - RiSt 1/21
- BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21
- BGH, 26.04.2023 - RiSt 1/21
- BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21
- BGH, 16.11.2023 - RiSt 1/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18
Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen …
- BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der …
Auszug aus BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21
Das Ablehnungsgesuch ist, soweit es sich gegen den mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022 aus dem Dienstgericht des Bundes ausgeschiedenen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski richtet, überdies unzulässig, weil es der Beklagten zusätzlich am Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 23). - BVerfG, 12.08.2022 - 1 BvQ 54/22
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21
Die auf den 11. November 2022 datierten und unter dem 9. Dezember 2022 und 16. Dezember 2022 ergänzten Ablehnungsgesuche der Beklagten gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp, den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges, die Richterin am Bundesfinanzhof Hübner und den Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker werden als unzulässig verworfen, weil sie offensichtlich unzulässig sind (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22, juris und vom 17. August 2022 - 2 BvQ 66/22, juris). - BVerfG, 17.08.2022 - 2 BvQ 66/22
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolgloser Eilantrag
Auszug aus BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21
Die auf den 11. November 2022 datierten und unter dem 9. Dezember 2022 und 16. Dezember 2022 ergänzten Ablehnungsgesuche der Beklagten gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Pamp, den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges, die Richterin am Bundesfinanzhof Hübner und den Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker werden als unzulässig verworfen, weil sie offensichtlich unzulässig sind (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2022 - 1 BvQ 54/22, juris und vom 17. August 2022 - 2 BvQ 66/22, juris).